Mindestens eine der Fondsgesellschaften der sog. MIDAS-Gruppe hat damit begonnen, Anleger gerichtlich auf Zahlung in Anspruch zu nehmen, bei denen die Beteiligung bereits beendet war und die schon vor Jahren ihr Auseinandersetzungsguthaben erhalten hatten. Die Fondsgesellschaft beruft sich darauf, dass seinerzeit die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens fehlerhaft und dementsprechend das damals bezahlte Auseinandersetzungsguthaben überzahlt gewesen sei. Die Differenz zum tatsächlichen Auseinandersetzungsguthaben wird nun gerichtlich eingefordert.
Nach rechtlicher Überprüfung rate ich betroffenen Anlegern dringend an, sich diesbezüglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, gerne können Sie auch meine Kanzlei ins Vertrauen ziehen. Die Ansprüche werden zurückzuweisen sein.