Geschäftsleute und Firmen aufgepasst!

Banken dürfen auch von Geschäftsleuten und Firmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitungsgebühren kassieren. Dies hat der Bundesgerichtshof nun in zwei Fällen entschieden (Az.: XI ZR 233/16 u. a.).

Was bislang schon für Verbraucherkreditverträge galt, wurde nun auch auf den Unternehmensbereich übertragen. Der BGH sah es als unangemessene Benachteiligung an, wenn die Kreditinstitute versuchten, Kosten in einem von der Laufzeit unabhängigen Extraposten auf den Kunden abzuwälzen, da die Banken ihren finanziellen Aufwand ausschließlich über Kreditzinsen decken müssen.

Entscheidend wird vorliegend vor allem die Frage der Verjährung sein. Bearbeitungsgebühren, die in 2014 gezahlt wurden, sind noch nicht verjährt, problematisch wird es mit Entgelten, die vor 2014 gezahlt wurden. Hier ist in jedem Falle eine Einzelfallprüfung notwendig.

In jedem Falle können Sie uns sehr gerne kontaktieren, es gibt viel Geld zurückzuholen!

#Unternehmer #Firmen #Bankrecht #Bearbeitungsgebühren #Kredit

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