Im Rahmen meines beruflichen Einstiegs und der Gründung der eigenen Kanzlei im Jahre 1997 wurde ein Dauermandat eines der drei größten gewerblichen Vermietern der Bundesrepublik generiert, für das ich nahezu die gesamten Aktiv- und Passivklagen für den Bereich der Wohn- und Geschäftsimmobilien im Bereich Stadt und Region Hannover führen durfte. Aufgrund meines persönlichen Einsatzes vor Ort wurden exorbitant hohe Erfolgsquoten erreicht, die auch in der Zwangsvollstreckung erfolgreich waren. Dieses Mandate endete leider nach 10 Jahren, nachdem ein amerikanischer Investor die Immobiliengesellschaft aufgekauft hatte und nicht mehr die Mietbranche und die Weiterentwicklung der Wohnraumimmobilien im Vordergrund stand sondern das Erwirtschaften überdurchschnittlicher Renditen für die Auslandsaktionäre.
Da sich Erfolg genauso herumspricht wie die persönliche Betreuung der jeweiligen Mandantschaft vor Ort konnte schnell Ersatz in Form einer anderen gewerblichen Vermieterin gefunden werden, die heute ebenfalls (durch Zukauf) zu den drei größten Immobilienbesitzerinnen Deutschland zählt. Hier wurde die mietrechtliche Beratung und Vertretung noch dadurch vertieft, dass die jeweiligen Sachbearbeiter/innen direkt vor Ort von mir geschult und beraten werden.
Interessant für gewerbliche Vermieter egal welcher Größe dürfte die Preisgestaltung sein, da über verschiedene Abrechnungsmodelle Honorare ausgehandelt werden können, die deutlich unter dem liegen, was Rechtsanwälte formal nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen können. Dies ist insbesondere für gewerbliche Vermieter und Hausverwaltung interessant, die ihre bisherigen Rechtsanwälte immer stets nach jeder Verfahrensakte und nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entlohnen (müssen) und hierdurch enorme Kosten letztlich abschreiben müssen.
Sprechen Sie uns hierzu einfach jederzeit an!
Bezogen auf die Anzahl Ihrer Wohneinheiten und das darin liegende Konfliktpotential werden wir eine individuelle Honorarvereinbarung treffen, die weit unter Ihren bisherigen Vorstellungen liegen wird.
Sehr gerne vertrete ich jedoch auch – seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit – private Vermieter und Mieter, deren Mietverhältnisse aus den verschiedensten Gründen notleidend geworden sind und denen nun einfach nur noch ein erfahrener Fachanwalt für Mietrecht und WEG helfen kann.