Es hat sich herausgestellt, dass eine Vielzahl von Widerrufsbelehrungen, die die ING-DiBa bei Verbraucherkreditverträgen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, verwendet hat, fehlerhaft sind. Was bedeutet das für Sie?
Derartige Verträge können auch zum heutigen Zeitpunkt widerrufen werden mit der Folge, dass diese rückabzuwickeln sind. Angesichts der Tatsache, dass die Kreditzinsen bei Abschluss der Darlehensverträge sicherlich mindestens 4 % p.a. betragen haben, aktuell das Zinsniveau um 1,5 % liegt, können hier ganz schnell viele Tausend Euro eingespart werden!
Allerdings: Die ING-DiBa wird sich nicht sozusagen auf Zuruf auf eine Vertragsrückabwicklung einlassen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ausführlich beraten!
Mein Team steht Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.