(Ehemalige) VW-Aktionäre aufgepasst!

Das OLG Braunschweig führt ein Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG wegen des Kursverlustes, den die Aktie infolge des Bekanntwerdens des Abgasskandals am 18.09.2015 erlitt.

Wer also VW-Aktien, Porsche-Aktien oder Derivate auf VW-Aktien am 18.09.2015 hatte, kann sich nun dem Kapitalanleger-Musterverfahren anschließen und muss keine eigene Klage führen. Ein solcher Beitritt zum Verfahren kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Da die Erfolgsaussichten exorbitant hoch sind, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Verfügung.

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